DGSD-Umsetzungsgesetz verkündet
Mitteilung vom 08.06.2015
Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 21 (S. 786), ausgegeben zu Bonn am 05. Juni 2015, wurde das DGSD-Umsetzungsgesetz vom 28. Mai 2015 verkündet ( hier klicken, Link zum Bundesgesetzblatt).
Mit dem DGSD-Umsetzungsgesetz erfolgt eine Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme. Das Gesetz hat das Ziel, die Leistungsfähigkeit der Einlagensicherungssysteme zu verbessern und den Zugang der Einleger zur Entschädigung zu vereinfachen. Die etablierten Strukturen der deutschen Einlagensicherung bleiben dabei erhalten.
Die Regelungen zum Anlegerschutz, die bisher zusammen mit der Einlagensicherung in einem Gesetz zusammengefasst waren, werden inhaltlich unverändert in einem eigenen Gesetz fortgeführt. Dafür erfolgt eine Anpassung und Umbenennung des bisherigen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) in Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG) mit Inkrafttreten des DGSD-Umsetzungsgesetz am 03. Juli 2015.
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