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Hier werden Entwicklungen, die die Entschädigungseinrichtung betreffen, veröffentlicht.

Einreichung von elektronischen Prüfungsberichten bei der EdW

Mitteilung vom 18.06.2021

Im Zuge der Unterlageneinreichung für die Jahresbeitragserhebung 2021 nutzen Institute vermehrt die Möglichkeit, den Prüfungsbericht in elektronischer Form bei der EdW einzureichen. Hierbei sind bestimmte Anforderungen zu beachten, damit Ihnen keine Nachteile entstehen, wenn mit dem Prüfungsbericht auch die beitragsrelevanten Daten eingereicht werden sollen:

Grundsätzlich ist es möglich, elektronische Prüfungsberichte (pdf-Format) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur bei der EdW einzureichen. Die Einreichung ist ausschließlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse mail@e-d-w.de möglich. Der Prüfungsbericht gilt nicht als eingereicht, wenn dieser z.B. in einem "externen" Datenraum zur Verfügung gestellt wird; es erfolgt grundsätzlich keine Registrierung der EdW für den Zugriff auf etwaige Datenräume.

Zudem ist zu beachten, dass der per E-Mail an mail@e-d-w.de übermittelte Prüfungsbericht nicht passwortgeschützt sein darf. E-Mails mit Passwortschutz bzw. Dateien, die einen Passwortschutz enthalten, sind grundsätzlich für die EdW nicht einsehbar/lesbar, da diese nicht auf Viren geprüft werden können.

Vereinzelt haben Institute in den vergangenen Tagen bei der EdW auch „Print-Exemplare“ (ausgedruckte Exemplare) von Prüfungsberichten mit einer qualifizierten elektronischen Signatur auf dem „Postweg“ eingereicht. Diese „Print-Exemplare“ enthielten regelmäßig lediglich eine „aufgedruckte Signaturkennzeichnung“ des Wirtschaftsprüfers. Bei solchen Print-Exemplaren ist eine Überprüfung der qualifizierten elektronischen Signatur nicht möglich, sodass diese Prüfungsberichte nicht von der EdW anerkannt werden können.

Sofern Sie die hier zusammengefassten Anforderungen bei der Einreichung eines Prüfungsberichtes in elektronischer Form nicht erfüllen können, reichen Sie bitte einen von Ihrer Wirtschaftsprüferin oder Ihrem Wirtschaftsprüfer unterzeichneten Prüfungsbericht - auf „herkömmlichem Wege“ per Post - bei der EdW ein.

Bitte beachten Sie die Ausschlussfrist 01. Juli 2021 für die Unterlageneinreichung zur Jahresbeitragserhebung 2021.

Wir weisen darauf hin, dass sich die EdW grundsätzlich eine (spätere) Nachforderung von Papierexemplaren vorbehält, auch wenn ein vollständig prüfbarer Bericht in elektronischer Form bei der EdW vorgelegt wird (vgl. § 9 Absatz 2 AnlEntG).

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