Einreichung von Prüfungsberichten im Rahmen der Jahresbeitragserhebung 2023
Mitteilung vom 26.04.2023
Wir möchten darauf hinweisen, dass Sie auch im Rahmen der Einreichung der Unterlagen für die Jahresbeitragserhebung 2023 Prüfungsberichte elektronisch bei der EdW einreichen können. Die Einreichung ist per E-Mail an die E-Mail-Adresse mail@e-d-w.de möglich. Bitte beachten Sie, dass die elektronisch eingereichten Prüfungsberichte mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß eIDAS-Verordnung versehen sein müssen.
Berücksichtigen Sie bitte beim Erstellen der Dateien außerdem, dass diese kopierbar und nicht passwortgeschützt sind und Prüfungsberichtsinhalte gesucht, markiert, gedruckt, kopiert und kommentiert werden können. Grundsätzlich erfüllen Prüfungsberichte, die entsprechend den Vorgaben der BaFin für die Einreichung über das MVP-Portal der BaFin erstellt werden, diese Anforderungen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Einreichung eines Prüfungsberichtes über das MVP-Portal der BaFin nicht die Pflicht der Institute zur Einreichung des Prüfungsberichtes bei der EdW ersetzt. Die Institute sind nach § 9 Absatz 2 AnlEntG verpflichtet, den Prüfungsbericht bei der EdW einzureichen.
Wenn Sie Ihren Prüfungsbericht auf dem Postweg („Papierexemplar“) einreichen, beachten Sie bitte, dass es sich nicht um ein „Print-Exemplar“ eines elektronisch signierten Berichtes handelt, das lediglich den Ausdruck einer elektronischen Signatur enthält. Die Einreichung eines solchen „Print-Exemplars“ auf dem Postweg ist nicht ausreichend, da die elektronische Signatur nicht geprüft werden kann. In diesem Fall ist der Bericht elektronisch einzureichen oder Sie müssen ein Exemplar des Prüfungsberichtes von Ihrer Wirtschaftsprüferin oder Ihrem Wirtschaftsprüfer im Original unterzeichnen/bestätigen lassen.