Meldung vom 26.04.2024
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit E-Mail vom 26.04.2024 den Referentenentwurf (über den Link unten abrufbar) für die Neunte Verordnung zur Änderung der EdW-Beitragsverordnung an die Verbände des Finanzgewerbes und der Wirtschaft gesendet. Wortlaut der E-Mail
Ziel der Änderungsverordnung ist, die Regelungen so anzupassen, dass die EdW für künftige Entschädigungsfälle ausreichende Mittel vorhält, zugleich aber nicht erforderliche Belastungen der beitragspflichten Institute vermieden werden.
Die prozentualen Beitragssätze werden um 50 Prozent herabgesetzt. Die übrigen Bestimmungen zur Beitragserhebung wie insbesondere die Jahresmindestbeiträge nach § 1 Absatz 1a EdW-Beitragsverordnung bleiben unberührt.