Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: März 2025)
Die EdW möchte ihren Webauftritt barrierefrei machen. Die Rechtsgrundlagen dafür sind:
Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0
Ein Webauftritt ist barrierefrei, wenn alle Inhalte
Ist der Webauftritt aktuell barrierefrei?
Unsere Internetseite www.e-d-w.de ist weitgehend barrierefrei und entspricht im Wesentlichen den Vorgaben der BITV 2.0. Einige Barrieren gibt es aber noch, z. B. sind bereitgestellte PDF-Dateien in der Regel nicht barrierefrei.