Barrierefreiheit der EdW-Webseite

Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: März 2025)

Die EdW möchte ihren Webauftritt barrierefrei machen. Die Rechtsgrundlagen dafür sind:

Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0

Ein Webauftritt ist barrierefrei, wenn alle Inhalte

  • leicht wahrnehmbar,
  • gut bedienbar,
  • einfach verständlich und
  • robust bzw. kompatibel mit assistiven Technologien sind.

Ist der Webauftritt aktuell barrierefrei?

Unsere Internetseite www.e-d-w.de ist weitgehend barrierefrei und entspricht im Wesentlichen den Vorgaben der BITV 2.0. Einige Barrieren gibt es aber noch, z. B. sind bereitgestellte PDF-Dateien in der Regel nicht barrierefrei.