Hier finden Sie alle bisher von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (bis zum 1. Mai 2002 vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) festgestellten Entschädigungsfälle bei Instituten, die der EdW zugeordnet waren.
Von den durch die EdW über den Entschädigungsfall informierten 33 Anlegerinnen und Anlegern ist innerhalb der Frist nach § 5 Absatz 6 AnlEntG lediglich eine Schadensmeldung eingereicht worden.
Weitere Schadensmeldungen werden nicht erwartet.
Die EdW hat 33 ihr bekannte Anlegerinnen und Anleger bzw. Kundinnen und Kunden des Instituts schriftlich über den Eintritt des Entschädigungsfalles informiert. Bisher wurde keine Schadensmeldung bei der EdW eingereicht.
Wenn Sie als Anlegerin bzw. Anleger bisher noch kein Schreiben von der EdW erhalten haben, können Sie das Schadensformular unter "Antrag auf Entschädigung" herunterladen und ausgefüllt an die EdW senden oder Sie melden sich schriftlich unter Angabe Ihrer Adresse bei der EdW. Die EdW sendet Ihnen dann gerne weitere Informationen zu.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (www.bafin.de) hat bei der bestadvice Vermögenstreuhand GmbH, Irschenberg, am 26.05.2023 den Entschädigungsfall festgestellt.
Der Entschädigungsfall wurde online im Bundesanzeiger am 07.06.2023 veröffentlicht (Fundstelle: BAnz AT 07.06.2023 B6). Den Wortlaut der Bekanntmachung können Sie sich als PDF Datei anschauen (Link unten anklicken).
Nach jetzigem Stand sind offenbar nur wenige Anlegerinnen und Anleger betroffen. Die EdW wird die betroffenen Anlegerinnen und Anleger unverzüglich über den Entschädigungsfall unterrichten, damit gegebenenfalls Ansprüche bei der EdW angemeldet werden können.
Bekanntmachung Entschädigungsfall bestadvice(PDF, 99 KB, nicht barrierefrei)