Aktuelle Meldungen

Hier werden Entwicklungen, die die Entschädigungseinrichtung betreffen, veröffentlicht.

Anforderungen an Prüfungsberichte, die elektronisch eingereicht werden

Mitteilung vom 05.05.2022

In unserer Mitteilung vom 18.06.2021 haben wir Sie über die Möglichkeit der elektronischen Einreichung von Prüfungsberichten bei der EdW informiert. Auch zur Jahresbeitragserhebung 2022 können Prüfungsberichte wieder elektronisch bei der EdW eingereicht werden. Diese Prüfungsberichte müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Ergänzend zu unseren Informationen vom 18.06.2021 bitten wir zu beachten, dass es sich bei den eingereichten Prüfungsberichten um elektronische Fassungen der vom Abschlussprüfer unterzeichneten und gesiegelten Originale handeln muss. Die Berichte dürfen keine Disclaimer oder ähnliche Hinweise enthalten, die die Verlässlichkeit der elektronischen Fassung in irgendeiner Weise einschränken.

Achten Sie bitte beim Erstellen der Dateien darauf, dass diese kopierbar und nicht passwortgeschützt sind und Prüfungsberichtsinhalte gesucht, markiert, gedruckt, kopiert und kommentiert werden können. Grundsätzlich erfüllen Prüfungsberichte, die entsprechend den Vorgaben der BaFin für die Einreichung über das MVP-Portal der BaFin erstellt werden, diese Anforderungen.

Bitte beachten Sie, dass die Einreichung eines Prüfungsberichtes über das MVP-Portal der BaFin nicht die Pflicht der Institute zur Einreichung des Prüfungsberichtes bei der EdW ersetzt. Die Institute sind nach § 9 Absatz 2 AnlEntG verpflichtet, den Prüfungsbericht bei der EdW einzureichen.

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