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Hier werden Entwicklungen, die die Entschädigungseinrichtung betreffen, veröffentlicht.

Keine weitere Sonderzahlungserhebung erforderlich

Mitteilung vom 15.12.2016

Wir möchten darüber informieren, dass die EdW die ihr von der Bundesrepublik Deutschland gewährten Darlehen zur Finanzierung von Entschädigungszahlungen im Entschädigungsverfahren Phoenix Kapitaldienst GmbH vollständig zurückgezahlt hat und daher keine weitere Sonderzahlungserhebung erforderlich ist.

Anfang September 2016 hatte die EdW eine letzte Sonderzahlungserhebung durchgeführt und im Rahmen dieser Erhebung bereits näher über die Darlehensentwicklung informiert.

Die nach der Sonderzahlungserhebung verbliebene Restdarlehensschuld konnte Ende November aus dem EdW-Fondsvermögen (Erträge aus der aktuell laufenden Jahresbeitragserhebung 2016) getilgt werden.

Insbesondere durch die Ausschüttung im Insolvenzverfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH (die EdW hatte eine Zahlung in Höhe von 103,4 Mio. EUR erhalten und vollständig für die Darlehenstilgung eingesetzt) ist es erfreulicher Weise zu einer deutlichen Verkürzung der vertraglich vorgesehenen Laufzeit des Darlehens gekommen (die letzte Tilgungsrate war gemäß Darlehensvertrag am 30. September 2020 vorgesehen), so dass keine weitere Sonderzahlung zu erheben ist.

Wir werden Anfang des Jahres 2017 über die Verwendung der Sonderzahlungen gesondert berichten.

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