Informationen für Institute

Zuordnung zur EdW

Alle Wertpapierhandelsunternehmen sind seit 1998 verpflichtet, ihre Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften durch Zugehörigkeit zu einer Entschädigungseinrichtung zu sichern.

Bei der EdW müssen Sie Ihr Unternehmen jedoch nicht selbst anmelden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin - ( www.bafin.de ) unterrichtet uns über Ihre Zulassung. Sie erhalten dann von uns umgehend Informationen über die von uns benötigten Unterlagen und über die Beitragszahlung.

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© 1998 EdW - Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Berlin