Wertpapierhandelsunternehmen haben jährlich jeweils zum 30.09. einen Beitrag zu entrichten. Neu der EdW zugeordnete Wertpapierhandelsunternehmen leisten im ersten Jahr eine einmalige Zahlung.
Wertpapierhandelsunternehmen die erst im Laufe eines Jahres der EdW zugeordnet werden, haben für dieses Jahr eine einmalige Zahlung zu leisten. Diese beträgt 0,35% oder 3,5% des haftenden Eigenkapitals je nach Erlaubnisumfang, mindestens jedoch 300 EUR.
Der jährliche Beitrag richtet sich nach dem Umfang der Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und beträgt 1,23%, 2,46%, 3,85% oder 7,7% der Bruttoprovisionserträge und der Bruttoerträge aus Finanzgeschäften, aber höchstens 10% des Jahresüberschusses. Der Mindestbeitrag beträgt 1.050 EUR.
Bei welchem Erlaubnisumfang Sie welchen Prozentsatz zur Berechnung der einmaligen Zahlung sowie Ihres Jahresbeitrages ansetzen müssen, entnehmen Sie bitte der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, zuletzt geändert am 17. August 2009.
Die Verordnungen finden Sie in unserer Online-Bibliothek.
© 1998 EdW - Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Berlin