Informationen für Anleger

Wann wird entschädigt

Die EdW gewährt Ihnen eine Entschädigung, wenn ein uns zugeordnetes Wertpapierhandelsunternehmen nicht in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Der Entschädigungsfall muss von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - BaFin - ( www.bafin.de ) festgestellt worden sein. Ein Entschädigungsanspruch besteht nur, soweit Gelder auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Weitere Ausnahmen sind in § 3 EAEG geregelt. Das EAEG können Sie in unserer Online-Bibliothek kostenlos herunterladen.

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© 1998 EdW - Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Berlin