Seit August 1998 gelten in der Bundesrepublik Deutschland neue Regelungen für die Sicherung von Kundengeldern - festgeschrieben im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG).
Im Rahmen der Harmonisierungsbestrebungen zur Vollendung eines einheitlichen EU-Binnenmarktes leistet der Gesetzgeber hiermit einen wesentlichen Beitrag zur Angleichung bank- und wertpapieraufsichtsrechtlicher Vorschriften in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
Für Finanzdienstleister, Kreditinstitute, die keine Einlagenkreditinstitute sind, und für Kapitalanlagegesellschaften, ist die EdW zuständig. Die ihr zugeordneten Institute werden im folgenden allgemein als Wertpapierhandelsunternehmen bezeichnet.
© 1998 EdW - Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen, Berlin