Aktuelle Meldungen

Hier werden Entwicklungen, die die Entschädigungseinrichtung betreffen, veröffentlicht. Ausgenommen hiervon sind Informationen zu aktuellen Entschädigungsfällen, die Sie über die Menu-Steuerung auf der linken Seite abrufen können.

29. April 2013

Ab sofort steht Ihnen das Formular zur Jahresbeitragserhebung 2013 in unserer Online-Bibliothek zum Herunterladen zur Verfügung.

Sie können das Formular zur Bestätigung der für die Berechnung des Jahresbeitrages 2013 erforderlichen Angaben und im Bedarfsfall als Nachweis gem. § 2 Abs. 2 Satz 5 EdWBeitrV zur Berücksichtigung von Ermäßigungstatbeständen nach § 2 Abs. 2 Satz 2 und 3 EdWBeitrV verwenden.

Außerdem können Sie in der Online-Bibliothek einen "Formulierungsvorschlag" zur Bestätigung über das Bestehen einer Vertrauensschadenversicherung für die Ermäßigung des Jahresbeitrages gem. § 2d EdWBeitrV abrufen.

Bitte lesen Sie auch unser Informationsschreiben vom 29.04.2013 zur Jahresbeitragserhebung 2013 (ebenfalls in der Onlinebibliothek). Dieses enthält auch wichtige Hinweise über mögliche Auswirkungen der bevorstehenden Änderung der EdWBeitrV (vgl. Meldung vom 19. April 2013) auf die Jahresbeitragserhebung 2013.

19. April 2013

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 18.04.2013 (hier klicken) den Referentenentwurf für eine Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (hier klicken) an die Spitzenverbände des Finanzgewerbes und der Wirtschaft gesendet. Schriftliche Stellungnahmen zu dem Referentenentwurf können gemäß dem Schreiben des BMF bis zum 17. Mai 2013 an das BMF an die dort genannte E-Mail-Adresse gesendet werden.

24. Januar 2013

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat den Entschädigungsfall bei der FXdirekt Bank AG festgestellt. Über diesen Entschädigungsfall informieren wir Sie ab sofort in der Rubrik Entschädigungsfälle.

05. November 2012

Die Bearbeitung des Entschädigungsfalles "Drexel Management GmbH" bei der EdW ist abgeschlossen. 63 Anleger hatten Schadensmeldungen bei der EdW eingereicht. Nach Prüfung dieser Schadensmeldungen durch die EdW konnte in keinem Fall ein Entschädigungsanspruch festgestellt werden. Die EdW hat die betreffenden Anleger hierüber informiert.

06. Juni 2012

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit heutigem Schreiben (hier klicken) den überarbeiteten Diskussionsentwurf für ein CRD-IV-Umsetzungsgesetz (hier klicken) übersandt. Dieser Entwurf enthält in Artikel 3 den überarbeiteten Entwurf (vgl. Meldung vom 30. März 2012) zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Schriftliche Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf können gemäß dem Anschreiben bis zum 22. Juni 2012 an das BMF an die dort genannten E-Mail-Adressen gerichtet werden.

07. Mai 2012

Ab sofort steht Ihnen das Formular zur Jahresbeitragserhebung 2012 in unserer Online-Bibliothek zum Herunterladen zur Verfügung.

Sie können das Formular zur Bestätigung der für die Berechnung des Jahresbeitrages 2012 erforderlichen Angaben und im Bedarfsfall als Nachweis gem. § 2 Abs. 2 Satz 5 EdWBeitrV zur Berücksichtigung von Ermäßigungstatbeständen nach § 2 Abs. 2 Satz 2 und 3 EdWBeitrV verwenden.

Außerdem können Sie in der Online-Bibliothek einen "Formulierungsvorschlag" zur Bestätigung über das Bestehen einer Vertrauensschadenversicherung für die Ermäßigung des Jahresbeitrages gem. § 2d EdWBeitrV abrufen.

30. März 2012

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit heutigem Schreiben (hier klicken) den Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (hier klicken) übersandt. Schriftliche Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf können gemäß dem Anschreiben bis zum 5. April 2012 an das BMF an die dort genannten E-Mail-Adressen gerichtet werden.

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05. Juli 2011

Im Entschädigungsfall "Drexel Management GmbH" hat die EdW damit begonnen, die Schadensmeldungen der Anleger zu prüfen und hierüber Entscheidungen zu treffen. Die betreffenden Anleger erhalten jeweils eine Entscheidung der EdW zugesandt. Es ist absehbar, dass die überwiegende Anzahl der Anleger keine Entschädigungszahlung von der EdW erhalten wird.

28. März 2011

Ab sofort steht Ihnen das Formular zur Jahresbeitragserhebung 2011 in unserer Online-Bibliothek zum Herunterladen zur Verfügung.

Sie können das Formular zur Bestätigung der für die Berechnung des Jahresbeitrages 2011 erforderlichen Angaben und im Bedarfsfall als Nachweis gem. § 2 Abs. 2 Satz 5 EdWBeitrV zur Berücksichtigung von Ermäßigungstatbeständen nach § 2 Abs. 2 Satz 2 und 3 EdWBeitrV verwenden.

Außerdem haben wir Ihnen in der Online-Bibliothek einen "Formulierungsvorschlag" zur Bestätigung über das Bestehen einer Vertrauensschadenversicherung für die Ermäßigung des Jahresbeitrages gem. § 2d EdWBeitrV bereit gestellt.

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01. Juli 2010

Im Entschädigungsfall "Drexel Management GmbH" hat die EdW am 29.06.2010 insgesamt 173 Anleger angeschrieben und ihnen die Formulare zur Einreichung einer Schadensmeldung bei der EdW übersandt. Bei diesen 173 Anlegern handelt es sich um diejenigen Personen, denen nach Kenntnis der EdW möglicherweise ein Entschädigungsanspruch in diesem Verfahren zustehen könnte.

Eine endgültige Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Entschädigungsanspruchs trifft die EdW erst nach Prüfung der individuellen Unterlagen der betreffenden Anleger.

18. März 2010

Ab sofort steht Ihnen das Formular zur Jahresbeitragserhebung 2010 in unserer Online-Bibliothek zum Herunterladen zur Verfügung.

Sie können das Formular zur Bestätigung der für die Berechnung des Jahresbeitrages 2010 erforderlichen Angaben und im Bedarfsfall als Nachweis gem. § 2 Abs. 2 Satz 5 EdWBeitrV zur Berücksichtigung von Ermäßigungstatbeständen nach § 2 Abs. 2 Satz 2 und 3 EdWBeitrV verwenden.

Außerdem haben wir Ihnen in der Online-Bibliothek einen "Formulierungsvorschlag" zur Bestätigung über das Bestehen einer Vertrauensschadenversicherung für die Ermäßigung des Jahresbeitrages gem. § 2d EdWBeitrV bereit gestellt.

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11. Dezember 2009

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einer am 11. Dezember 2009 veröffentlichten Grundsatzentscheidung vom 24. November 2009 - 2 BvR 1387/04 - entschieden, dass die Finanzierung der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) durch Jahresbeiträge nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) verfassungsgemäß ist. Gegenstand der Entscheidung ist die Verfassungsbeschwerde einer Wertpapierhandelsbank gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 2004, mit dem die Klage gegen Jahresbeiträge der EdW abgewiesen wurde.

Das BVerfG hat festgestellt, dass die Jahresbeiträge zur Finanzierung der EdW verfassungsrechtlich zulässige Sonderabgaben sind. Die der EdW zugeordneten Finanzdienstleistungsinstitute sind hiernach eine homogene Gruppe, die eine spezifische Finanzierungsverantwortung für die Entschädigungsaufgabe der EdW hat. Die Aufteilung der Entschädigungseinrichtungen für die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung im EAEG ist nicht zu beanstanden. Auch die Umstände des Entschädigungsfalls der Phoenix Kapitaldienst GmbH begründen keine durchgreifenden Zweifel an der Finanzierung der EdW durch die Institute. Soweit die Verfassungsbeschwerde auch gegen die Erhebung von Sonderbeiträgen der EdW im Fall Phoenix gerichtet war, hat das Gericht die Beschwerde als unzulässig zurückgewiesen.

Die Entscheidung hat grundlegende Bedeutung für die Zukunft der Anlegerentschädigung. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Finanzierung der staatlichen Entschädigungseinrichtung durch die Institute der Finanzwirtschaft steht nunmehr außer Frage.

(Link zum Beschluss 2 BvR 1387/04 des Bundesverfassungsgerichts).

27. November 2009

Am 17.11.2009 hat die EdW nach erteilter Genehmigung durch die BaFin die Prüfungsrichtlinien gem. § 9 Abs. 5 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) erlassen, in denen die Einzelheiten zu Art und Umfang ihrer Prüfungen zur Einschätzung der Gefahr des Eintritts eines Entschädigungsfalls der ihr zugeordneten Institute geregelt werden. Die Prüfungen werden nunmehr gemäß § 9 Abs. 4 EAEG für die Mitgliedsinstitute der EdW ausschließlich von der Deutschen Bundesbank durchgeführt.

Basierend auf den Prüfungsrichtlinien wird noch ein Prüfungskonzept erarbeitet, welches die Grundlage für die Vor-Ort-Prüfungen der Bundesbank bildet. Vor diesem Hintergrund werden vermutlich erst ab dem zweiten Quartal 2010 die ersten Prüfungen auf der Grundlage von § 9 EAEG stattfinden.

01. September 2009

Aufgrund vermehrter Nachfragen zum maßgeblichen Beitragssatz gem. § 2a EdWBeitrV in Folge einer Erlaubnis im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 3 KWG (Eigengeschäft) hat die EdW mit heutigem Datum das hier abrufbare Info-Schreiben zum Antrag auf abweichende Zuordnung zu einer Beitragsgruppe aufgrund der Erlaubnis des Eigengeschäfts an alle der EdW zugeordneten Institute versendet.

26. August 2009

Die Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau vom 17. August 2009 wurde am 25. August 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am heutigen Tag in Kraft getreten.
Die Änderungsverordnung vom 17. August 2009 können Sie sich hier anzeigen lassen.
In unserer Onlinie-Bibliothek haben wir Ihnen heute neue Formulare für die Jahresbeitragserhebung 2009 zur Verfügung gestellt. Das für Ihr Institut passende Formular werden wir Ihnen zusammen mit einem - ebenfalls in der Onlinie-Bibliothek abrufbaren - Info-Schreiben zur Änderungsverordnung in den nächsten Tagen jedoch auch per Post zusenden.
Bitte verwenden Sie für die aufgrund der Änderungsverordnung erforderliche Nachmeldung von Angaben nicht mehr das im April zur Verfügung gestellte Formular (vgl. Meldung vom 23. April 2009), sondern nur noch die jetzt verfügbaren Formulare.

01. Juli 2009

Am 30. Juni 2009 ist das "Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze" in Kraft getreten. Das Gesetz steht in der Online-Bibliothek zum Herunterladen zur Verfügung.

23. April 2009

Ab sofort steht Ihnen das Formblatt zur Inanspruchnahme der Sonderregelungen gem. § 2 BeitragsVO und im Bedarfsfall zur Erklärung über die Höhe der Bruttoprovisionserträge und der Bruttoerträge aus Finanzgeschäften für die Beitragserhebung 2009 in unserer Online-Bibliothek zum Herunterladen zur Verfügung.

25. Februar 2009

Gemäß Urteil des Landgerichts Berlin vom 26. Juni 2008 (21 O 132/08) tritt die Fälligkeit eines Entschädigungsanspruchs erst mit der Feststellung der Berechtigung und der Höhe des Anspruchs durch die Entschädigungseinrichtung ein. Das Urteil steht Ihnen in unserer Online-Bibliothek zum Herunterladen zur Verfügung.
(Hinweis: das Urteil ist noch nicht rechtskräftig)

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04. Dezember 2008

Gemäß Urteil des Landgerichts Berlin vom 01. Oktober 2008 (4 O 297/08) sind Scheingewinne, die in Kontoauszügen oder Saldenbestätigungen ausgewiesen werden, nicht entschädigungsfähig. Das Urteil steht Ihnen in unserer Online-Bibliothek zum Herunterladen zur Verfügung.

05. September 2008

Im Bundesgesetzblatt 2008 Teil I Nr. 39 vom 05. September 2008 wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau vom 26. August 2008 bekannt gegeben. Die Verordnung können Sie über unsere Online-Bibliothek abrufen.

27. März 2008

Ab sofort steht Ihnen das Formblatt zur Inanspruchnahme der Sonderregelungen gem. § 2 BeitragsVO und im Bedarfsfall zur Erklärung über die Höhe der Bruttoprovisionserträge und der Bruttoerträge aus Finanzgeschäften für die Beitragserhebung 2008 in unserer Online-Bibliothek zum Herunterladen zur Verfügung.

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02. April 2007

Ab sofort steht Ihnen das Formblatt zur Inanspruchnahme der Sonderregelungen gem. § 2 BeitragsVO und im Bedarfsfall zur Erklärung über die Höhe der Bruttoprovisionserträge und der Bruttoerträge aus Finanzgeschäften für die Beitragserhebung 2007 in unserer Online-Bibliothek zum Herunterladen zur Verfügung.

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14. September 2006

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 14. September 2006 den Entschädigungsfall für die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG, Singen, festgestellt. Dieses Institut gehört nicht der EdW an.

Die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Burgstraße 28 in 10178 Berlin, zugeordnet.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der BaFin unter www.bafin.de im Menüpunkt "Presse und Publikationen" oder auf der Internetseite des Bundesverbandes deutscher Banken unter www.bdb.de.

Die EdW ist für die Abwicklung dieses Entschädigungsfalles nicht zuständig und kann Ihnen keine weiteren Informationen geben.

08. September 2006

Aufgrund der vermehrten Anfragen zur Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG weisen wir darauf hin, dass dieses Institut nicht der EdW zugeordnet ist.

Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 2. August 2006 ein Moratorium gegenüber der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG erlassen. Es wurde bisher jedoch nicht der Entschädigungsfall festgestellt. Nähere Informationen sind auf der Internetseite der BaFin unter www.bafin.de im Menüpunkt "Presse und Publikationen" erhältlich.

Die EdW kann Ihnen zu diesem Fall keine weiteren Informationen geben.

10. Mai 2006

Ab sofort steht Ihnen das Formblatt zur Inanspruchnahme der Sonderregelungen gem. § 2 BeitragsVO und im Bedarfsfall zur Erklärung über die Höhe der Bruttoprovisionserträge und der Bruttoerträge aus Finanzgeschäften für die Beitragserhebung 2006 in unserer Online-Bibliothek zum Herunterladen zur Verfügung.

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02. August 2005

Umfangreiche Informationen zum Entschädigungsfall Phoenix Kapitaldienst GmbH finden Sie ab sofort auf den eigens für diesen Entschädigungsfall eingerichteten Seiten, die Sie über den Menüpunkt "Informationen zum Entschädigungsfall Phoenix" auf unserer Hauptseite erreichen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere aktuellen Meldungen zu diesem Entschädigungsfall ab sofort nur noch dort veröffentlicht werden. Die bisherigen Meldungen sind dort ebenfalls abrufbar.

Hier werden wir Sie weiterhin über aktuelle Themen der EdW allgemeiner Art informieren.

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24. Juni 2004

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 6 C 20.03) vom 21. April 2004 zur Rechtmäßigkeit der Finanzierung der EdW durch Sonderabgaben der Unternehmen steht Ihnen nunmehr in unserer Online-Bibliothek als pdf-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung.

22. April 2004

Gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 2004 (BVerwG 6 C 20.03) ist die Finanzierung der EdW durch Sonderabgaben der Unternehmen rechtmäßig. Die vollständige Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts finden Sie auf der Internetseite www.bundesverwaltungsgericht.de.

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28. Juli 2003

Die EdW ist ab dem 28. Juli 2003 unter der neuen Postanschrift:
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
10865 Berlin
zu erreichen.

17. Juni 2003

Im Bundesgesetzblatt 2003 Teil I Nr. 25 vom 17. Juni 2003 wurde die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zu der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau vom 05. Juni 2003 bekannt gegeben. Die Verordnung steht Ihnen in unserer Online-Bibliothek zum Herunterladen zur Verfügung.

Impressum --- zum Seitenanfang

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